+++ entfällt dieses Schuljahr aufgrund der Covid-19-Situation +++
Laut Notenverordnung des Kultusministeriums ist jeder Schüler/ jede Schülerin der Klassen 8 und 9 verpflichtet, zusätzlich zu den vorgeschriebenen Klassenarbeiten eine gleichwertige Leistung in einem Fach seiner/ihrer Wahl zu erbringen.
Diese gleichwertige Feststellung von Leistungen der Schülerinnen und Schüler (GFS) kann nach Entscheidung des Fachlehrers auch zusätzlich noch in anderen Fächern erbracht werden.
Mögliche Formen von gleichwertigen Feststellungen können sein:
- Schriftliche Hausarbeiten
- Jahresarbeiten
- Projekte
- experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich
- Freiarbeit
- Referate
- mündliche Prüfungen (ggf. auch außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit)
- oder andere Präsentationen
Organisation und wichtige Hinweise
Jeder Fachlehrer informiert die Schüler über die in seinem Fach möglichen Formen der GFS und die dabei geltenden Bewertungskriterien innerhalb der ersten fünf Schulwochen.
Zur Orientierung bei der Fächerwahl und der Themenfindung dient der Link auf unserer Homepage „Überblick über geeignete Themengebiete in den einzelnen Fächern“ mit einer kleinen, unvollständigen Auswahl an Beispielen für mögliche konkrete Themen, da die Schüler selbst die Initiative ergreifen und ein Thema vorschlagen sollen.
Die Klassenlehrer informieren ihre Klassen, dass jeder Schüler/jede Schülerin sich vor den Herbstferien für ein Fach entschieden haben muss und das dafür vorgesehene Formblatt „GFS Themenwahlbogen“ bei dem entsprechenden Fachlehrer abgegeben haben muss. Wichtig ist, dass Schüler, Eltern und der zuständige Fachlehrer unterzeichnet haben.
Die Fachlehrer/Innen tragen in den GFS-Ordner bei den jeweiligen Schülern/Innen das gewählte Fach ein und bestätigen dies mit ihrer Unterschrift.
Die Klassenlehrer/Innen kontrollieren ob jeder Schüler/jeder Schüler/In sich für eine GFS angemeldet hat.
Wahl des Faches
Die freie Wahl der Schüler bezieht sich auf das Fach, nicht jedoch auf das Thema und die Form, denn der Lehrer muss darauf achten, dass die GFS sowohl inhaltlich zu seinem Unterricht als auch in den zeitlichen Rahmen passt.
Aus organisatorischen Gründen hat die Schule das Recht, das Angebot von vornherein zu strukturieren und die Höchstzahl an GFS in den einzelnen Fächern zu begrenzen. Die Schule wird sich jedoch im Einzelfall bemühen, eine schülerfreundliche Lösung zu finden, wenn sich das Schülerwahlverhalten nicht mit dem von der Schule strukturierten Angebot deckt.
Themen und Form
Nach der Fächerwahl berät der Fachlehrer die Schüler bei der Themenfindung und Themenformulierung sowie bei der Form der GFS. Hierbei bekommt der Schüler eine schriftliche Übersicht über die Anforderungen, Bewertungskriterien und Notengewichtung.
Im Hinblick auf die Fächerübergreifende Kompetenzprüfung (FüK) in Klasse 10 ist es empfehlenswert, in Klasse 8 oder 9 wenigstens eine der GFS als Präsentation durchzuführen.
Erstellung der GFS
Der Schüler spricht den Fachlehrer ca. 4 Wochen vor der Abgabe bzw. Präsentation an und vereinbart einen Beratungstermin.
Für die Erstellung von Handouts, Dokumentationen, Dokumentationsplakaten und Präsentationen sind die Leitlinien zu beachten. Diese findet man im Menü „Service/Downloads“.
Bewertung und Benotung
Bewertungsbereiche (abhängig von der Form der GFS)
- Fachliche Qualität
- Methodenkompetenz
- Medieneinsatz
- Auftreten des Schülers
- Schriftliche Ausarbeitung
- Organisation und Ausarbeitung
Schwerpunkt der Bewertung ist in jedem Fall die fachliche Kompetenz.
Bei der Bewertung von schriftlichen Arbeiten wird darauf geachtet, dass alle Texte in eigenen Worten verfasst sind. Zur Kontrolle müssen die schriftlichen Ausarbeitungen zusätzlich zur Papierform in digitaler Form abgegeben werden. Diese werden dann mit einem Plagiatscanner geprüft.
Nach der Durchführung teilt der Lehrer die Note zeitnah mit und begründet sie.
Der Schüler erhält eine schriftliche Rückmeldung mit Begründung der Note.
Die GFS wird wie eine Klassenarbeit gewichtet.
Ansprechpartner für weitere Fragen sind der jeweilige Klassenlehrer und die in der Klasse unterrichtenden Fachlehrer.
Termine:
- Information der Schüler durch den Klassenlehrer und die Fachlehrer in den ersten fünf Schulwochen.
- Anmeldung der Schüler bei den Fachlehrern vor den Herbstferien
- Beratungstermin: Der Schüler spricht den Fachlehrer ca. 4 Wochen vor der Abgabe bzw. Präsentation an und vereinbart einen Beratungstermin.
Die Schüler erhalten folgende schriftliche Informationen von den betreuenden Fachlehrern:
- Eine schriftliche Übersicht über die Anforderungen, Bewertungskriterien und Notengewichtung.
- Der Schüler erhält eine schriftliche Rückmeldung mit Begründung der Note.
Überblick über geeignete Themengebiete in den einzelnen Fächern (PDF)