Laut Beschluss der GLK und der Schulkonferenz finden folgende Schullandheime statt:
Klasse 5: | Erlebnispädagogisches Schullandheim |
Die 2,5tägigen erlebnispädagogischen Kurzschullandheime sollen Schülerinnen und Schüler zu Beginn ihrer Schulzeit an der RSP befähigen, schnell eine stabile Klassengemeinschaft zu entwickeln. Die SchülerInnen… …lernen sich, ihren Klassenlehrer und ihre Mitschüler „anders“ kennen …lernen einen bewussteren Umgang mit Grenzen …entwickeln und bauen Vertrauen aus …entwickeln ein Zusammengehörigkeitsgefühl …üben konstruktiven Umgang mit Konflikten …üben, Verantwortung zu übernehmen …erfahren Gemeinschaft und erleben Neues. Begleitet werden die Klassen von je 2 Lehrkräften und 2 Erlebnispädagogen. Die Schule ist für die Organisation der Unterkunft und des Transfers dorthin zuständig, die Erlebnispädagogen des Jugendzentrums für die inhaltliche Ausgestaltung. EP-Schullandheime werden in den 5. Klassen vorgestellt und mit den LehrerInnen der 5. Klassen vorbesprochen und ausgewertet. |
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Klasse 7: | Schullandheim mit erlebnispädagogischem Schwerpunkt |
Klasse 10: | Abschlussfahrt |
Tagesausflüge bleiben von dieser Regelung unberührt.